Mit Bezug auf Greimas’ narrative Semiotik und die Kognitionswissenschaft entwickelt Richter seine Theorie des „narrativen Urteils“ als Kernstück „narrativer Problemverhandlung“. Erzählungen stellen kontingente Entscheidungen dar, können aber ihre Kontingenz im Namen einer Ideologie exemplarisch verschleiern. Das narrative Urteil ermöglicht so, wie ausführlich gezeigt wird, auch die erzählerische Verhandlung theoretischer Probleme, die im Rahmen der Argumentation unlösbar scheinen, z.B. des Hiobproblems im Alten Testament sowie des Theodizeeproblems von Leibniz bis Kant.